Schenkungssteuer in Österreich: Die Meldepflicht bei Schenkungen
Wenn es um Vermögensübertragungen innerhalb der Familie oder unter Freunden geht, stellt sich oft die Frage nach der Schenkungssteuer in Österreich.
Viele Menschen sind unsicher, welche Regelungen gelten, wie hoch die Steuer ausfällt und welche Pflichten mit einer Schenkung verbunden sind. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Schenkung und die steuerlichen Konsequenzen.
Gibt es in Österreich eine Schenkungssteuer?
Die kurze Antwort: Nein, es gibt aktuell keine eigene Schenkungssteuer in Österreich. Seit dem 1. August 2008 ist das Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetz außer Kraft.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Schenkungen steuerfrei oder ohne Konsequenzen bleiben. Besonders bei der Übertragung von Immobilien greift die sogenannte Grunderwerbsteuer auf Schenkungen.
Schenkung: Was versteht man darunter?
Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen von einer Person auf eine andere. Das bedeutet, dass der Beschenkte keine Gegenleistung erbringen muss.
Schenkungen können in verschiedenen Formen auftreten: Bargeld, Wertpapiere, Immobilien oder bewegliche Gegenstände wie Schmuck oder Kunstwerke.
Schenkungssteuer vor 2008
Vor dem Jahr 2008 unterlagen Schenkungen in Österreich einer eigenen Schenkungsteuer.
Diese wurde in verschiedenen Stufen berechnet, je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Seit der Abschaffung gelten neue Regelungen, insbesondere was die Meldepflicht betrifft.
Schenkungssteuer in Österreich und Meldepflicht
Obwohl es keine Schenkungssteuer mehr gibt, gilt eine Meldepflicht von Schenkungen. Diese wurde eingeführt, um große Vermögensverschiebungen transparent zu machen und gegebenenfalls andere Steuerpflichten (z. B. Einkommensteuer) zu prüfen.
Anzeigepflicht bei Schenkungen
Die Anzeigepflicht betrifft alle Schenkungen zwischen Privatpersonen, wenn der Wert bestimmter Schwellen übersteigt. Die Anzeige muss beim Finanzamt erfolgen und ist verpflichtend.
Welche Schenkungen sind meldepflichtig?
Die Meldepflicht greift bei folgenden Wertgrenzen:
- ab 15.000 Euro innerhalb eines Jahres, wenn Schenker und Beschenkter nahe Angehörige sind (z. B. Ehegatte, Eltern, Kinder)
- ab 50.000 Euro innerhalb von fünf Jahren, wenn keine nahe Verwandtschaft besteht
- ab 1.000 Euro, wenn eine juristische Person beteiligt ist
Freibetrag: Wie viel darf man in Österreich steuerfrei verschenken?
Da es keine Schenkungssteuer gibt, stellt sich die Frage: Wie viel darf man in Österreich steuerfrei verschenken?
Grundsätzlich sind Schenkungen steuerfrei, sofern sie der Meldepflicht nachkommen und keine anderen steuerlichen Tatbestände erfüllt werden. Die oben genannten Grenzen beziehen sich auf die Anzeigepflicht, nicht auf Steuerfreibeträge im klassischen Sinn.
Bei der Übertragung von Immobilien greift jedoch die Grunderwerbsteuer, die faktisch als Ersatz für die Schenkungssteuer fungiert.
Grunderwerbsteuer auf Schenkungen
Wird ein Grundstück oder eine Immobilie verschenkt, wird Grunderwerbsteuer auf Schenkungen fällig. Die Berechnung erfolgt seit 2016 auf Basis des sogenannten Stufenmodells:
- 0,5 % für die ersten 250.000 Euro
- 2,0 % für die nächsten 150.000 Euro
- 3,5 % für alle darüber hinausgehenden Beträge
Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei 200.000 Euro?
Auch wenn es keine klassische Schenkungssteuer mehr gibt, wird bei der Übertragung von Immobilien die Grunderwerbsteuer herangezogen. Bei einem Verkehrswert von 200.000 Euro ergibt sich folgender Steuersatz:
- 0,5 % von 200.000 Euro = 1.000 Euro Grunderwerbsteuer
Schenkungen von Grundstücken: Was beachten?
Besonders bei Schenkungen von Grundstücken sollte man genau prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine steuerlich korrekte Abwicklung erfüllt sind.
Neben der Grunderwerbsteuer ist auch die Eintragung ins Grundbuch erforderlich, die mit weiteren Kosten (Eintragungsgebühr, Notarkosten) verbunden ist.
Mehrere Schenkungen: Zählen sie zusammen?
Ja, mehrere Schenkungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums werden zusammengerechnet.
Das heißt, wenn Sie einer Person innerhalb eines Jahres mehrere kleinere Beträge schenken, die in Summe den Grenzwert übersteigen, besteht Anzeigepflicht.
Ehegatte und Schenkungen
Bei Schenkungen an den Ehegatten gelten dieselben Meldepflichtgrenzen wie für nahe Verwandte. Das bedeutet, dass innerhalb eines Jahres 15.000 Euro ohne Meldung verschenkt werden dürfen.
Dennoch empfiehlt sich bei höheren Beträgen eine schriftliche Dokumentation, um etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Erbschaftssteuer in Österreich
Auch die Erbschaftssteuer wurde gemeinsam mit der Schenkungssteuer 2008 abgeschafft.
Stattdessen gelten seitdem andere Besteuerungsformen, vor allem im Zusammenhang mit Immobilien und Unternehmensanteilen. Die Grunderwerbsteuer ist hierbei ein zentrales Instrument zur Besteuerung von Übertragungen.
Fazit: Schenkungssteuer in Österreich – gut planen und melden
Auch wenn es keine eigene Schenkungssteuer in Österreich mehr gibt, bedeutet das nicht, dass man Schenkungen bedenkenlos vornehmen kann. Vor allem bei Immobilien sind steuerliche Folgen zu beachten.
Wer große Werte verschenkt, sollte sich unbedingt über die Meldepflicht von Schenkungen, die Grunderwerbsteuer und mögliche mehrere Schenkungen im Auge behalten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Notar.
Mit guter Planung lassen sich unerwartete Steuerfolgen vermeiden und Vermögensübertragungen rechtssicher gestalten.