Wie komme ich aus der Rufbereitschaft raus? Rechte, Pflichten und Wege zur Lösung
Wie komme ich aus der Rufbereitschaft raus? Rufbereitschaft kann für viele Arbeitnehmer zur Belastung werden – vor allem, wenn sie regelmäßig, kurzfristing oder ohne ausreichende Ruhezeiten angeordnet wird. Doch wann ist man tatsächlich verpflichtet, Rufbereitschaft zu leisten, und wie kann man sich rechtlich dagegen wehren oder sie beenden?
In diesem Artikel erfährst du, wie Rufbereitschaft im Arbeitsrecht geregelt ist, welche Rolle der Betriebsrat spielt, wie die Vergütung aussehen muss und wann du dich rechtmäßig von dieser Pflicht lösen kannst.
Was bedeutet Rufbereitschaft genau? Definition und Abgrenzung
Rufbereitschaft liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sich außerhalb seiner regulären Arbeitszeit bereithalten muss, um bei Bedarf kurzfristig die Arbeit aufzunehmen. Dabei darf der Beschäftigte seinen Aufenthaltsort frei wählen, muss aber innerhalb eines festgelegten Zeitraums – häufig innerhalb von 20 Minuten – am Einsatzort erscheinen können.
Der Unterschied zum Bereitschaftsdienst ist entscheidend: Beim Bereitschaftsdienst muss man sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten, die gesamte Zeit gilt daher als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Rufbereitschaft hingegen wird nur dann als Arbeitszeit gezählt, wenn tatsächlich gearbeitet wird.
Wie komme ich aus der Rufbereitschaft raus – Arbeitszeit?

Ob Rufbereitschaft Arbeitszeit ist, hängt von der Einschränkung der Freizeit ab. Der EuGH hat in mehreren Urteilen – etwa im Fall eines Feuerwehrmanns – entschieden, dass Rufbereitschaft dann als Arbeitszeit gilt, wenn der Beschäftigte so stark eingeschränkt ist, dass er seine Freizeit nicht frei gestalten kann.
Wenn du beispielsweise innerhalb von 20 Minuten am Arbeitsplatz sein musst und keine Wochenendurlaube ins Ausland machen kannst, liegt eine erhebliche Einschränkung vor – in solchen Fällen kann die gesamte Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet werden.
Wie wird Rufbereitschaft vergütet?
Die Vergütung von Rufbereitschaft ist nicht gesetzlich festgelegt. Es gilt, was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Viele Arbeitgeber zahlen eine pauschale Entschädigung pro Tag oder Stunde – etwa eine tägliche Pauschale oder einen Zuschlag auf den Stundenlohn für die tatsächlich geleistete Arbeit.
Ein Beispiel: Manche Tarifverträge sehen an Feiertagen das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts für Einsätze vor. In anderen Betrieben erhalten Mitarbeiter eine Pauschale für das reine Bereithalten, auch wenn kein Einsatz erfolgt.
Wichtig ist, dass du in deinem Vertrag oder der Betriebsvereinbarung nachsiehst, ob die Vergütung klar geregelt ist – sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ablehnung.
Wie kann ich aus der Rufbereitschaft rauskommen?
Ob du aus der Rufbereitschaft rauskommst, hängt davon ab, ob sie vertraglich vereinbart wurde. Wurde die Leistung von Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich festgelegt, bist du in der Regel dazu verpflichtet.
Mögliche Wege:
- Gespräch mit dem Arbeitgeber: Schildere sachlich, warum die aktuelle Belastung nicht mehr tragbar ist (z. B. gesundheitliche Gründe, familiäre Verpflichtungen).
- Betriebsrat einschalten: Die Rufbereitschaft ist mitbestimmungspflichtig (§87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Der Betriebsrat kann helfen, faire Regeln oder Alternativen zu finden.
- Vertrag prüfen lassen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann bewerten, ob die Vereinbarung rechtswirksam ist. Wenn keine klare Regelung besteht, kannst du dich oft auf Freiwilligkeit berufen.
- Gesundheitliche oder soziale Gründe: Bei berechtigtem Interesse (z. B. Kinderbetreuung, chronische Erkrankung) darfst du eine Anordnung des Arbeitgebers ablehnen.
Wenn die Rufbereitschaft nicht im Vertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, besteht keine Verpflichtung, sie zu leisten.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat bei der Einführung, Planung der Rufbereitschaft und bei den Vergütungsregelungen ein Mitbestimmungsrecht. Laut §87 BetrVG darf der Arbeitgeber Rufbereitschaften nicht einseitig anordnen.
Der Betriebsrat achtet darauf, dass:
- die Ruhezeiten (mindestens elf Stunden) eingehalten werden
- die Vergütung der Rufbereitschaft fair gestaltet ist
- niemand übermäßig oft zur Leistung von Rufbereitschaft verpflichtet wird
- der Einsatzort und die Ansprechzeiten klar definiert sind
Fehlt ein Betriebsrat, sollten Arbeitnehmende besonders auf die schriftliche Fixierung im Arbeitsvertrag achten.
Welche Ruhezeiten gelten nach einem Einsatz?
Nach jedem Einsatz im Rahmen der Rufbereitschaft beginnt die Ruhezeit von elf Stunden gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) neu zu laufen. Das bedeutet: Wenn du nachts um 2 Uhr zu einem Einsatz gerufen wirst, darfst du frühestens um 13 Uhr wieder regulär arbeiten.
Arbeitgeber sollten diese Zeiten genau dokumentieren, sonst drohen arbeitsrechtliche Verstöße. Eine Verkürzung der Ruhezeiten ist nur in Ausnahmefällen und unter Bedingungen eines Tarifvertrags möglich.
Wie komme ich aus der Rufbereitschaft raus – wie oft erlaubt?

Das Gesetz macht keine genauen Vorgaben, wie viele Tage im Jahr Rufbereitschaft zulässig ist. Grundsätzlich gilt: Die Anordnung muss verhältnismäßig sein und darf die Erholungszeiten nicht dauerhaft beeinträchtigen.
In vielen Betrieben werden Rufbereitschaften im Wechsel organisiert, sodass Mitarbeitende nur an bestimmten Wochenenden oder Sonntagen im Jahr betroffen sind. Häufige oder dauerhafte Anordnungen ohne Rücksprache können gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.
Was passiert bei Verstößen oder Ablehnung?
Wenn du die Rufbereitschaft ablehnst, obwohl sie vertraglich vereinbart wurde, kann das theoretisch eine Abmahnung nach sich ziehen. Wurde sie aber ohne Absprache oder außerhalb der Vereinbarung angeordnet, hast du das Recht, sie zu verweigern.
Im Streitfall entscheidet häufig, ob die Rufbereitschaft im Rahmen des Arbeitsvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Fehlt eine Regelung, ist sie freiwillig.
Was zählt zur tatsächlichen Arbeitszeit während der Rufbereitschaft?
Nur die Zeit, in der du tatsächlich geleistete Arbeit verrichtest, gilt als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Das reine Warten oder die Zeit des Bereithaltens ist keine Arbeitszeit – es sei denn, du bist verpflichtet, dich an einem bestimmten Ort aufzuhalten.
Das bedeutet: Wenn du in deiner Rufbereitschaft angerufen wirst und 30 Minuten arbeitest, zählen nur diese 30 Minuten als Arbeitszeit. Dennoch beginnt danach erneut die elf Stunden Ruhezeit, bevor du wieder regulär arbeiten darfst.
Rufbereitschaft, Arbeitszeit und EUGH – wichtige Urteile
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach entschieden, dass die zeitliche Einschränkung der Freizeit entscheidend ist. Je kürzer der Zeitraum, in dem du am Einsatzort sein musst, desto wahrscheinlicher gilt die Zeit als Arbeitszeit.
Das betrifft besonders Branchen wie Pflege, IT, Handwerk oder Rettungsdienst. Die Urteile zielen darauf ab, Arbeitnehmende besser vor Überlastung zu schützen und die Arbeitszeitregelungen klarer zu definieren.
Fazit – Wie komme ich aus der Rufbereitschaft raus?
Wenn du wissen willst, wie du aus der Rufbereitschaft rauskommst, prüfe zuerst deinen Arbeitsvertrag und mögliche Betriebsvereinbarungen. Ist nichts geregelt, besteht keine Pflicht. In allen anderen Fällen hilft ein sachliches Gespräch mit dem Arbeitgeber oder die Unterstützung des Betriebsrats.
Wichtig ist, deine Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und auf Ruhezeiten sowie faire Vergütung zu achten. Rufbereitschaft darf nicht zur Dauerbelastung werden – sie muss planbar, angemessen und rechtlich abgesichert sein.
FAQs: „Wie komme ich aus der Rufbereitschaft raus“
Kann ich Rufbereitschaft ablehnen?
- Wenn Rufbereitschaft nicht im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, darfst du sie ablehnen.
- Wurde sie vertraglich vereinbart, bist du grundsätzlich verpflichtet.
- Bei gesundheitlichen, familiären oder sozialen Gründen kannst du eine Anpassung verlangen – am besten mit Unterstützung des Betriebsrats oder eines Fachanwalts.
Wie lange ist die Ruhezeit nach einem Einsatz im Rufdienst?
| Zeitpunkt des Einsatzes | Beginn der neuen Ruhezeit | Rückkehr zur Arbeit möglich |
|---|---|---|
| Einsatz endet um 02:00 Uhr | Ruhezeit beginnt sofort | Arbeitsbeginn frühestens 13:00 Uhr |
| Einsatz endet um 05:00 Uhr | Ruhezeit beginnt sofort | Arbeitsbeginn frühestens 16:00 Uhr |
Die gesetzliche Ruhezeit beträgt laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mindestens elf Stunden, auch nach kurzen Einsätzen.
Wie viele Tage darf man Rufbereitschaft machen?
- Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber die Belastung muss zumutbar bleiben.
- Häufige Rufbereitschaften können gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, wenn sie Erholung verhindern.
- Der Betriebsrat oder Tarifvertrag regelt oft, wie viele Tage pro Monat oder Jahr zulässig sind.
Wie lange ist die Ruhezeit während der Rufbereitschaft?
Die Rufbereitschaft gilt grundsätzlich als Ruhezeit, solange kein Einsatz erfolgt. Sobald du aber aktiv wirst, wird diese Zeit zur Arbeitszeit, und danach beginnt erneut die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden.








