Ab 2024 treten viele neue Regelungen für Autofahrerinnen und Autofahrer in Kraft, die in Österreich für viele finanziell spürbar werden, etwa wird der CO2-Preis erneut erhöht. Und: E-Fahrzeuge werden gefördert.
Ab 1. Januar 2024 wird unter anderem die Co2-Steuer erneut für steigende Spritpreise an den heimischen Zapfsäulen sorgen: Bei der Höhe der CO2-Bepreisung orientiert sich Österreich an Deutschland. Der CO2-Preis wird auch hierzulande Jahr für Jahr angehoben – 2024 steigt er auf 45 Euro pro Tonne (2023: 35 Euro).
Für Autofahrer bedeutet dies bis zu 14 Cent mehr pro Liter an der Zapfsäule – eine Erhöhung von rund 38,5 Prozent. Ein Preisstabilitätsmechanismus, der die Erhöhung im heurigen Jahr aufgrund der hohen Teuerung halbiert hat, wird 2024 nicht in Kraft gesetzt.
Klimabonus wird ausbezahlt
Der Klimabonus wird aus den Einnahmen der CO2-Steuer finanziert. Für 2024 rechnet man aufgrund der steigenden Co2-Steuer mit einer Erhöhung des Klimabonus auf bis zu 300 Euro. Heuer bekamen die Österreicher zwischen 110 und 220 Euro Klimabonus-Ausgleich auf ihr Konto.
Und wieder kommt es zur Verschärfung der motorbezogenen Versicherungssteuer für neue Pkw. Bei neuen Motorrädern beginnen Verschärfungen mit 1. Jänner 2024 alle zwei Jahre. Der Co2- Freibetrag der motorbezogenen Versicherungssteuer wird um 3 g/km sinken, sowie der Leistungsfreibetrag um 1 kW pro Jahr reduziert werden.
Damit liegt der Co2-Freibetrag ab 2024 bei 103 g/km und der Leistungsfreibetrag bei 61 kW.
Autofahrer 2024: Förderungen für E-Fahrzeuge
Privatpersonen erhalten für den Kauf eines Elektroautos bis zu 5.000 Euro. Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 2.300 Euro unterstützt. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 Euro.
Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gibt es bis zu 30.000 Euro Förderung.
Verkehrsabsetzbetrag
Allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, steht ab 1. Jänner 2024 ein Verkehrsabsetzbetrag von jährlich 463 Euro zu. Bei Anspruch auf eine Pendlerpauschale erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag ab 1.1.2024 auf 798 Euro, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen 14.106 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag vermindert sich hingegen ab 1.1.2024 zwischen Einkommen von 14.106 Euro und 15.030 Euro gleichmäßig einschleifend auf 463 Euro.
Raser verlieren Auto
Ab März 2024 wird das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden können: Das betrifft schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets.
Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar“ immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme also am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs zum Tragen kommen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets wird der Führerschein vorläufig abgenommen. Davor war dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.
Aufgrund der neuen EU-Wegekostenrichtlinie wird eine 1-Tages-Vignette eingeführt. Die neue Tages-Vignette wird 8,60 Euro kosten.